TSE
Ab dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung
Sie schreibt vor, dass jedes elektronische Kassensystem alle Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip in der Kasse (fiskalischer Speicher) speichert und für Finanzbeamte jederzeit auslesbar bereithält. Jeder steuerpflichtige Unternehmer, der eine Kasse betreibt, ist hiervon betroffen. Im Laufe der Zeit hat sich hierzu eine einheitliche Lösung entwickelt: Die Technische Sicherungseinrichtung (TSE).
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Zertifizierte Sicherheit mit Swissbit TSE
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Erfüllt die Anforderung der KassenSichV 2020
Es ist Zeit zu handeln!