Ab dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung
Sie schreibt vor, dass jedes elektronische Kassensystem alle Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip in der Kasse (fiskalischer Speicher) speichert und für Finanzbeamte jederzeit auslesbar bereithält. Jeder steuerpflichtige Unternehmer, der eine Kasse betreibt, ist hiervon betroffen. Im Laufe der Zeit hat sich hierzu eine einheitliche Lösung entwickelt: Die Technische Sicherungseinrichtung (TSE).
Es ist Zeit zu handeln!
In Verbindung mit SCHULTES KASSENSYSTEME greifen wir auf
40 Jahre Know-how in der Entwicklung von Kassensystemen zurück!