Bitte beachten Sie: Wir als Computer-Kassen-Sager können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die nachfolgenden Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft.
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Anwendungserlass zum § 146a AO
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)