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Kassengesetz

Bitte beachten Sie: Wir als Computer-Kassen-Sager können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die nachfolgenden Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft.

Offiziele Links

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Kassensicherungsverordnung

Anwendungserlass zum § 146a AO

Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

Nichtbeanstandungsregelung

Downloads

Bedienungsanleitung S-700 Serie
Bedienungsanleitung iMin Swan 1

TSE

Ab dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung

Sie schreibt vor, dass jedes elektronische Kassensystem alle Auftragsdaten auf einem verschlüsselten Chip in der Kasse (fiskalischer Speicher) speichert und für Finanzbeamte jederzeit auslesbar bereithält. Jeder steuerpflichtige Unternehmer, der eine Kasse betreibt, ist hiervon betroffen. Im Laufe der Zeit hat sich hierzu eine einheitliche Lösung entwickelt: Die Technische Sicherungseinrichtung (TSE).

  • Zertifizierte Sicherheit mit Swissbit TSE
  • Erfüllt die Anforderung der KassenSichV 2020

Es ist Zeit zu handeln!

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